E-Bike-Geschwindigkeit
Tempo, Tempo – wie schnell darf ein E-Bike fahren?
Einer der großen Vorteile von E-Bikes: Geschwindigkeit ohne Schwitzen. Doch wie schnell sind die Fahrräder mit Elektromotor? Es kommt darauf an, ob es sich um ein Pedelec oder ein S-Pedelec handelt. Wie sich diese in Bezug auf Leistung und Vorschriften unterscheiden, klären wir hier.
Was im Alltagssprachgebrauch und inzwischen auch bei vielen Herstellern „E-Bike“ heißt, ist genau genommen entweder ein Pedelec oder ein S-Pedelec. Beide haben gemeinsam, dass der Elektromotor nur unterstützend wirkt. Treten wie bei einem normalen Fahrrad ist weiterhin notwendig. E-Bikes im ursprünglichen Sinn fahren ausschließlich mit E-Motor. Diese Modelle sind aber eher Exoten.
Geschwindigkeit und Vorschriften bei Pedelecs
Pedelecs liegen in den Verkaufszahlen mit weitem Abstand vor S-Pedelecs. Das kommt nicht von ungefähr, denn der Gesetzgeber behandelt sie wie Fahrräder. Sie brauchen weder Zulassung noch Kennzeichen. Zudem ist ein Helm keine Pflicht – obwohl dieser auf jeden Fall empfehlenswert ist.
Voraussetzung für die Einstufung als Pedelec sind drei Merkmale:
Merkmal 1
Der Motor unterstützt den Fahrer maximal bis zu einem Tempo von 25 Kilometern pro Stunde. Du kannst schneller fahren – aber dann musst du wie bei einem regulären Fahrrad die ganze Kraft selbst aufbringen.
Merkmal 2
Die Motorleistung beträgt maximal 250 Watt.
Merkmal 3
Erlaubt ist eine Schiebe- oder Anfahrhilfe mit reinem Motorbetrieb. Dabei darf das E-Bike eine Geschwindigkeit von 6 Kilometern pro Stunde nicht überschreiten.
Durch die rechtliche Gleichstellung mit herkömmlichen Fahrrädern gelten die gleichen Vorschriften in puncto Verkehrssicherheit und Beleuchtung.
S-Pedelecs: E-Bikes bis 45 Kilometer pro Stunde
Das „S“ in S-Pedelec steht für „Speed“. Und der Name ist Programm: Diese E-Bikes sind mit 45 Kilometern pro Stunde mit Motorunterstützung deutlich schneller als die normale Variante. Zudem darf der Akku bis 4.000 Watt leisten. Darüber hinaus sind bis zu 20 Kilometer pro Stunde ohne Treten erlaubt.
Die Verkaufszahlen dieser E-Bikes sind trotz der Geschwindigkeit aber relativ gering. Woran das liegt? An höheren Preisen und deutlich schärferen Vorschriften:
Vorschrift 1
Rechtlich handelt es sich dabei um Kleinkrafträder. Der Betrieb erfordert ein Kennzeichen, eine Haftpflichtversicherung und einen Führerschein der Klasse AM. Diesen gibt es erst ab 16 Jahren.
Vorschrift 3
Bei diesen E-Bikes sind die Verkehrsregeln zum Teil auch andere als bei normalen Pedelecs: Du darfst keine Radwege mehr benutzen und in Einbahnstraßen nur in Fahrtrichtung fahren.
Vorschrift 2
Außerdem schreibt der Gesetzgeber das Tragen eines Helms vor.
Somit fällt den meisten Käufern die Entscheidung leicht. Sinn ergibt ein S-Pedelec aber beispielsweise für Pendler, die es besonders eilig haben.
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