E-Roller: Anmelden, Zulassung & Kennzeichen
Was du zur Anmeldung und Zulassung von Elektrorollern wissen musst
Du hast den perfekten Elektroroller für dich gefunden? Bevor du ihn durch den öffentlichen Straßenverkehr bewegst, musst du den E-Roller anmelden und gegebenenfalls zulassen. Was notwendig ist, hängt vom Typ ab, denn viele E-Roller darfst du ohne Zulassung fahren. Das klingt verwirrend? In diesem Artikel erläutern wir den Unterschied und erklären, wo du beispielsweise E-Scooter anmelden musst.
Im Straßenverkehr auf jeden Fall notwendig: die ABE
Eine bestimmte Art von Zulassung braucht jeder E-Roller, wenn du ihn im öffentlichen Straßenverkehr bewegst: die allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE. Darum musst du dich aber in der Regel nicht kümmern – diese beantragt der Hersteller. Du erkennst solche Modelle an Vermerken wie „Nutzungsbereich innerhalb der StVZO“. Die ABE ist ebenfalls die Voraussetzung für die Anmeldung beziehungsweise Zulassung des Fahrzeugs.
Hat ein Roller keine ABE, steht in den Produktbeschreibungen beispielsweise „Nutzung nur außerhalb der StVZO“. Diese Exemplare darfst du nur auf privaten Grundstücken und Wegen benutzen.
E-Roller: Zulassung und Anmeldung – der Unterschied
Mit „Anmeldung“ ist normalerweise die Anmeldung bei der Versicherung gemeint: Eine Haftpflichtversicherung ist für sämtliche E-Roller gesetzlich vorgeschrieben. Höchstgeschwindigkeit und Leistung spielen dabei keine Rolle. Bei der Versicherung einen E-Roller anzumelden, ist mit Kosten von etwa 20 Euro (kleine E-Scooter) bis zu 80 Euro (große E-Motorroller) verbunden. Diese fallen jährlich an. Teil- oder Vollkasko ist optional.
Eine Zulassung bei der örtlichen Zulassungsstelle ist nur bei E-Rollern mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h oder mehr als 4 kW Motorleistung erforderlich. Ab diesem Punkt gelten sie als Leichtkrafträder beziehungsweise Krafträder. Diese benötigen eine Zulassungsbescheinigung Teil I, umgangssprachlich als „Fahrzeugschein“ bekannt. Bei einem E-Roller ist für die Zulassung mit Kosten von rund 26 Euro zu rechnen – einmalig.
Welche E-Roller brauchen keine Zulassung?
Sämtliche E-Roller, die ein bauartbedingtes Tempo von höchstens 45 km/h und eine Leistung von maximal 4 kW haben, brauchen keine amtliche Zulassung. Bei diesen handelt es sich um Kleinkrafträder beziehungsweise Elektrokleinstfahrzeuge. In bestimmten Fällen ist bei solchen E-Rollern aber eine freiwillige Zulassung lohnenswert: Durch eine Gesetzeslücke lassen sich dann sogenannte THG-Prämien kassieren. Hier erfährst du mehr zur E-Roller Förderung.
Von der Geschwindigkeit und der Leistung des Gefährts hängt zudem ab, ob du eine Fahrerlaubnis brauchst – und welche. Hier gibt es weitere Informationen zur Führerscheinpflicht bei E-Rollern.
E-Roller-Kennzeichen: Brauche ich ein Nummernschild?
Bei einem Elektroroller ist ein Nummernschild immer notwendig: Du darfst auf öffentlichen Straßen und Wegen keinen E-Roller ohne Kennzeichen bewegen. Allerdings gibt es hier wieder Unterschiede:
- Ist der E-Roller zulassungsfrei und du musst ihn nur bei der Haftpflichtversicherung anmelden? Dann erhältst du ein Versicherungskennzeichen oder eine Versicherungsplakette. Letztere ist selbstklebend und kommt normalerweise bei den kleinen E-Scootern zum Einsatz.
- Ist bei deinem Elektroroller eine Zulassung vorgeschrieben, muss er ein amtliches Kennzeichen tragen. Dieses lässt du bei einem Schildermacher anfertigen. Solche Dienstleister sind in der Regel in der Nähe der Zulassungsstelle zu finden. Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, Kennzeichen online zu bestellen.
Das Versicherungskennzeichen wird dir gratis von deiner Versicherung zugeschickt. Für ein amtliches E-Roller-Kennzeichen kannst du mit Kosten zwischen 10 und 20 Euro rechnen.
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