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E-Roller-Regeln

E-Roller: Führerschein, Alter & mehr

Welche Regeln beim Fahren von Elektrorollern gelten

Auf den E-Roller schwingen und los geht’s: Ist es wirklich so einfach? Was das reine Fahren angeht schon. Allerdings sind, wie überall im Straßenverkehr, verschiedene Regeln und Vorschriften zu beachten. Damit du nicht in Konflikt mit dem Gesetz gerätst, findest du hier nützliche Informationen zu E-Rollern: ob du einen Führerschein brauchst, ob es eine Helmpflicht gibt und mehr.

E-Roller: Ab welchem Alter darf man sie fahren?

Die kleinen E-Scooter, also Elektro-Tretroller, mit einem Tempo von maximal 20 km/h sind ab 14 Jahren freigegeben. Dies gilt bei einem eigenen Zweirad. Bei Leihfahrzeugen sind die Vorschriften strenger, bei diesen setzen die Anbieter Volljährigkeit voraus.

Und ab wann darf man schnellere E-Roller fahren? Hier liegt die Grenze zwischen 15 und 18 Jahren. In diesem Fall gibt die notwendige Fahrerlaubnis für den Elektroroller das Alter vor. Mehr dazu erfährst du im nächsten Abschnitt.

Ist für E-Roller ein Führerschein erforderlich?

Kleine E-Scooter mit einem Tempo von höchstens 20 km/h lassen sich ohne Fahrerlaubnis benutzen. Einzige Voraussetzung ist die schon erwähnte Altersgrenze: Solche Elektroroller ohne Führerschein sind für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren zugelassen.

Bei schnelleren E-Rollern ist ein Führerschein notwendig. Es gibt verschiedene Abstufungen:

 

  • Bei E-Rollern mit maximal 25 km/h reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung aus, umgangssprachlich Mofa-Führerschein genannt. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
  • Bei E-Motorrollern mit einem bauartbedingten Tempo bis 45 km/h und maximal 4-kW-Motor ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich. Dieser setzt ein Alter von 16 Jahren voraus.
  • Noch schnellere Modelle mit bis zu 11 kW Leistung zählen als Leichtkraftrad. Dafür ist der Führerschein der Klasse A1 notwendig und ein Mindestalter von 16 Jahren.
  • Darüber und bis zu einer Leistung von 35 kW brauchst du eine A2-Fahrerlaubnis für Krafträder. Diese gibt es ab 18 Jahren. Ein unbeschränkter Motorradführerschein der Klasse A berechtigt automatisch zum Fahren von E-Rollern der Klassen AM, A1 und A2.


Hast du bereits einen Autoführerschein? Damit darfst du bestimmte E-Roller ohne zusätzlichen Führerschein fahren: Eingeschlossen sind Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 4 kW. Außerdem lässt sich der Kfz-Führerschein mittels zusätzlicher Fahrstunden um die Schlüsselzahl 196 erweitern, um Leichtkrafträder der Klasse A1 zu bewegen.

Radweg, Straße & E-Roller: Wo darf ich fahren?

Das Wichtigste vorweg: E-Roller darfst du auf dem Gehweg höchstens abstellen, dort aber nicht fahren. Ansonsten kommt es wieder auf das bauartbedingte Tempo an:
 

  • Bei E-Scootern mit Lenkstange und maximal 20 km/h musst du auf dem Radweg oder dem Radstreifen fahren. Auf die Straße darfst du nur, wenn kein Radweg vorhanden ist. Der Gehweg ist ebenso tabu wie Fußgängerzonen.
  • Beträgt die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h, darfst du mit dem E-Roller auf Fahrradwegen außerorts sowie mit den Schildern „E-Bike frei“ oder „Mofas frei“ fahren. Außerdem kannst du die Straße benutzen.
  • Schnellere Elektroroller mit einem bauartbedingten Tempo von bis zu 45 km/h oder höher dürfen ausschließlich auf der Straße gefahren werden. Diese E-Roller sind auf dem Radweg verboten.
E-Roller: Anmelden, Zulassung & Kennzeichen

Darüber hinaus muss das Fahrzeug für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen sein und eine allgemeine Betriebserlaubnis besitzen. In Produktbeschreibungen erkennst du das an Formulierungen wie „Nutzungsbereich innerhalb der StVZO“.

Ebenfalls vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung. Erfahre hier zu Anmeldung zu von E-Rollern.

Weitere wichtige E-Roller-Regeln und -Vorschriften

Grundsätzlich gelten für Elektroroller die allgemeinen Verkehrsregeln. Doch wie sieht es beispielsweise mit der Helmpflicht aus und wie hoch ist die Promillegrenze? Im Folgenden widmen wir uns häufig gestellten Fragen.

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