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Gartenhaus-Baugenehmigung

Gartenhäuser genehmigungsfrei

Vorschriften für Gartenhäuser, Gewächshäuser und Geräteschuppen

Kein Zweifel, ein gemütliches Gartenhaus, ein größeres Gewächshaus und ein gut sortierter Geräteschuppen machen mehr aus deinem Garten. Die Freude an der Gestaltung des eigenen Grundstücks ist jedoch durch Bauvorschriften in gewisse Bahnen gelenkt. So sind längst nicht alle Schuppen oder Gartenhäuser genehmigungsfrei. Wo du dich eingehend informierst und welche grundlegenden Vorschriften für Gartenhäuser gelten, erläutern wir dir im folgenden Text.

Schuppen und Gartenhäuser ohne Baugenehmigung

Bei der Planung eines Gartenhauses, eines größeren Gewächshauses und eines Geräteschuppens kommt es nicht nur darauf an, die verfügbare Fläche zu ermitteln und die Größe und Form des Gebäudes auf Haus und Grundstück abzustimmen. In vielen Fällen benötigst du eine Baugenehmigung. Und hier gelten keine bundesweiten Vorgaben, sondern Länderrecht. Die Frage, welche Gartenhäuser genehmigungsfrei sind, beantworten die Landesbauordnungen anhand der folgenden Kriterien:

  • Das Gebäude bewegt sich innerhalb der in deinem Bundesland zulässigen Maximalgröße, die in Quadrat- oder Kubikmetern angegeben wird – auch die Firsthöhe kann eine Rolle spielen.
  • Genehmigungsfreie Gartenhäuser dürfen nicht dauerhaft bewohnt sein und deshalb keine Betten, keine Toilette, Kochstelle oder Heizung aufweisen.
  • Gartenhäuser ohne Baugenehmigungen müssen jederzeit leicht abbaubar. Wenn du also ein Gartenhaus mit Betonfundament planst, brauchst du grundsätzlich eine Baugenehmigung.  

Wenn du mehr zum Thema Gartenhaus Fundament wissen möchtest, hier kommst du zu unseren Ratgeber:

Gartenhaus Fundament
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Wie groß dürfen Gartenhäuser sein?

Genaueres zur Frage, ab wann man eine Baugenehmigung für Gartenhäuser, Gewächshäuser oder Geräteschuppen braucht, entnimmst du der Bauordnung deines Bundeslandes. Hier sind die Vorschriften für Gartenhäuser zusammengefasst.

Allerdings musst du zusätzlich das Bauamt in deiner Gemeinde konsultieren – ob Gartenhäuser Baugenehmigungen erhalten, und wenn ja, in welcher Form, hängt auch vom örtlichen Bebauungsplan ab. Denn die Regelungen werden innerhalb von Wohngebieten anders gehandhabt als in sogenannten Außenbereichen. Landwirtschaftlich genutzte Zonen unterliegen eigenen Bedingungen. Es gibt also keine allgemeingültige Antwort auf die Verbindlichkeit einer Baugenehmigung.

Erste Anlaufstelle Landesbauordnung: Genehmigungsfreiheit im Überblick

Ab welcher Größe sind Gartenhäuser genehmigungspflichtig? Dazu erfährst du mehr in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Eine Übersicht zu den geltenden Maßstäben für Gartenhäuser, Gewächshäuser und Geräteschuppen für Gärten und Kleingärten bietet dir die Tabelle (Stand November 2023).

Bundesländer in alphabetischer ReihenfolgeSogenannte verfahrensfreie BauvorhabenLandesbau-ordnung
Baden-Württemberg• Gartenhäuser bis 40 m3, außerhalb von Bebauungsgebieten maximal 20 m3
• Gewächshäuser bis zu 5 m Höhe, außerhalb von Wohngebieten nur landwirtschaftliche Gewächshäuser
• Gartenhäuser in Gartenhausgebieten und Gartenlauben in Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes
§50 LBO
Bayern• Gartenhäuser bis 75 m3 nur innerhalb von Bebauungsgebieten
• Gewächshäuser mit einer Firsthöhe bis zu 5 m und nicht mehr als 1.600 m² Fläche für land- oder forstwirtschaftliche oder gartenbauliche Betriebe
• Gartenlauben in Kleingartenanlagen
§57 BayBO
Berlin• Gartenhäuser bis 10 m² nur innerhalb von Bebauungsgebieten
• Gewächshäuser mit einer Firsthöhe bis zu 5 m für den landwirtschaftlichen Betrieb mit höchstens 100 m² Brutto-Grundfläche
• Gartenlauben mit höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachten Freisitzes in einer Kleingartenanlage
§61 BauO Bln
Brandenburg• Gartenhäuser bis 75 m3 ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstellen nur innerhalb von Bebauungsgebieten
• Gewächshäuser im Außenbereich im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb mit nicht mehr als 150 m² Grundfläche und nicht mehr als 5 m Höhe
• Gewächshäuser mit höchstens 50 m3 umbautem Raum in Bebauungsgebieten
• Gartenlauben einschließlich Freisitz mit nicht mehr als 24 m² Grundfläche in Kleingartenanlagen
§55 BbgBO
Bremen• Gartenhäuser von bis 10 m², außerhalb von Bebauungsgebieten maximal 6 m²
• Gewächshäuser mit einer Firsthöhe bis zu 5 m im landwirtschaftlichen Betrieb mit höchstens 100 m² Bruttogrundfläche
• Gartenlauben und bis zu 6 m² große Nebengebäude in Kleingärten, die 24 m² Grundfläche nicht überschreiten
§61 BremLBO
Hamburg• Gartenhäuser bis 30 m3 innerhalb von Bebauungsgebieten
• Gewächshäuser mit höchstens 100 m² Grundfläche und bis zu 4,50 m Firsthöhe auf landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Flächen
• Gartenlauben mit einer Grundfläche von maximal 24 m² in Kleingartenanlagen
§60 HBauO
Hessen• Gartenhäuser bis 30 m3 nur innerhalb von Bebauungsgebieten
• Gebäude im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb bis zu 6 m Firsthöhe zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen oder Tieren
• Gewächshäuser einschließlich Folientunnel bis 6 m Firsthöhe im land- oder forstwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Betrieb
• Lauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
§63 HBO
Mecklenburg-
Vorpommern
• Gartenhäuser bis 10 m², außerhalb von Bebauungsgebieten Schuppen oder Lauben für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe
• Gewächshäuser mit einer Firsthöhe bis zu 5 m und mit maximal 250 m² Brutto-Grundfläche
• vorübergehend aufgestellte Folientunnel mit bis zu 1.600 m² Grundfläche
• Gartenlauben in Kleingartenanlagen
§ 61 NBauO M-V
Niedersachsen• Gartenhäuser bis 40 m3, außerhalb von Bebauungsgebieten maximal 20 m3
• Gartenlauben in Kleingartenanlagen
§60 NBauO
Nordrhein-
Westfalen
• Gartenhäuser mit einem Volumen von bis zu 75 m3 für Privatzwecke innerhalb von Bebauungsgebieten, sonst nur für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe erlaubt
• Gartenlauben in Kleingartenanlagen
§62 BauO NRW
Rheinland-Pfalz• Gartenhäuser bis 50 m3, außerhalb der Bebauungsgebiete nur bis zu 10 m3
• Gewächshäuser bis zu 6 m Firsthöhe im landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb
• Gartenlauben in Kleingärten
§62 LBauO
Saarland• Gartenhäuser mit bis 10 m² nur in Bebauungsgebieten
• Gewächshäuser bis 100 m² Brutto-Grundfläche und einer Firsthöhe von 5 m im landwirtschaftlichen Betrieb
• Gartenlauben in genehmigten Kleingartenanlagen
§61 LBO
Sachsen• Gartenhäuser von bis 75 m3 nur in Bebauungsgebieten
• Gewächshäuser einschließlich Folientunnel mit Firsthöhe bis 5 Meter im landwirtschaftlichen Betrieb
• Gartenlauben in Kleingartenanlagen
§61 SächsBO
Sachsen-Anhalt• Gartenhäuser bis 10 m² in Bebauungsgebieten
• Gartenlauben in Kleingartenanlagen
§61 BauO LSA
Schleswig-
Holstein
• Gartenhäuser bis 30 m3, außerhalb von Bebauungsgebieten nur bis 10 m3
• Gewächshäuser und Folientunnel mit einer Grundfläche von bis zu 1.600 m² und einer Höhe von bis zu 6 m im landwirtschaftlichen Betrieb
• Gartenlauben in Kleingärten
§61 LBO
Thüringen• Gartenhäuser bis 10 m² nur in Bebauungsgebieten
• Gewächshäuser mit 100 m² Brutto-Grundfläche und einer Firsthöhe bis zu 5 m im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb
• Gartenlauben in Kleingartenanlagen
§60 ThüBO

Wie du siehst, sind die Bauordnungen der Bundesländer vor allem bei den Größenangaben sehr konkret. Damit erschöpfen sich die Vorschriften für Gartenhäuser, Gewächshäuser und ähnliche Gebäude allerdings nicht. Zu den weiteren Auflagen gehört, dass sie nicht für den Aufenthalt eingerichtet und nur einstöckig ausgeführt werden dürfen. Auch die Nutzung als Garage oder Stall ist nicht vorgesehen.

Gartenhaus als Wohnsitz: Hier liegen die Anforderungen höher

Die Tabelle gibt dir eine erste Vorstellung davon, welche Gartenhäuser genehmigungsfrei sind – und vor allem, ab welcher Größe du definitiv zum Bauamt musst. Ein Fundament ist immer ein Anlass, eine Genehmigung einzuholen. Das gilt umso mehr, wenn du das Gartenhaus selbst bewohnen, es Gästen oder Kindern mehr oder weniger dauerhaft zugänglich machen willst. Mehr Informationen kannst du aus unseren Ratgeber zum Thema Gartenhaus zum Wohnen entnehmen.

Ein gut ausgestattetes Gartenhaus mit Toilette, Kochnische, Stromversorgung und vielleicht sogar einer Heizung bedarf definitiv der Absegnung des Bauamts. Schon vor der Planung solltest du genau wissen, welche Möglichkeiten dir hier durch die Größe und Lage deines Grundstücks innerhalb des Bebauungsplans offenstehen, welche Abstände zum Nachbarn einzuhalten sind und ob es weitere wichtige Aspekte gibt. 

Wie viele Gartenhäuser darf ich pro Grundstück bauen?

Ein großzügiges Grundstück bietet eventuell Platz für mehrere Gartenhäuser. Da gilt es, die Frage zu klären, wie viele Gartenhäuser auf einem Grundstück gebaut werden dürfen. Normalerweise ist pro Parzelle nur ein Gartenhaus erlaubt, optional ergänzt um ein Gewächshaus und einen Geräteschuppen. Doch im Einzelfall kommt dir das Bauamt hier individuell entgegen. Auch, wie viele Geräteschuppen pro Grundstück möglich sind, richtet sich nach örtlichen Vorgaben, der Größe der Schuppen und ihrer Aufstellung – bestenfalls ohne Fundament.

Gewächshaus-Baugenehmigungen: grüne Pracht nach Vorschrift

Nicht nur Gartenhäuser sind genehmigungspflichtig, auch Gewächshäuser bedürfen mitunter einer Baugenehmigung. Ein mobiles Foliengewächshaus in überschaubaren Dimensionen und die temporären Folientunnel im Gemüsebeet sind davon nicht betroffen.

Planst du allerdings ein größeres Treibhaus, also eine feste Konstruktion mit Glas- oder Kunststoffscheiben auf einem soliden Fundament, kommst du ohne Baugenehmigung nicht davon. Es sei denn, du betreibst auf dem eigenen Grundstück einen gartenbaulichen Betrieb und hältst die maximalen Größen der Landesbauordnung ein.

Baugenehmigung für Geräteschuppen: Was beachten – und wie groß darf ein Geräteschuppen sein?

Ist ein Geräteschuppen genehmigungspflichtig? Was für Gartenhäuser – genehmigungsfrei oder nicht – gilt, trifft auf Geräteschuppen nur bedingt zu. Denn die Gerätehäuser weisen oft sehr viel kleinere Dimensionen auf als ein echtes Gartenhaus und kommen dann auch ohne Fundament aus. Um den Rasenmäher, Schläuche und sonstige Werkzeuge für die Gartenarbeit unterzubringen und sicher zu verschließen, reicht meist ein Schuppen von ca. 2 x 3 Metern Grundfläche oder sogar weniger aus.

Geräteschränke und Geräteschuppen ohne Baugenehmigung sind bis zu maximal 10 Kubikmeter groß, auch in der Höhe gelten Limits von bis zu drei Metern. Im Einzelfall kann dein Platzbedarf im Geräteschuppen höher ausfallen – beispielsweise, wenn hier zusätzlich ein oder mehrere Fahrräder verwahrt werden sollen. Dann wird aus dem genehmigungsfreien Geräteschuppen rasch eine genehmigungspflichtige Angelegenheit, und das spätestens, wenn du ein Fundament gießen willst.

Bei größeren Schuppen gilt deshalb ebenfalls, dass der Blick auf die Landesbauordnung für Klarheit sorgt hinsichtlich einer möglichen Baugenehmigung für den Geräteschuppen. Einzelne Bundesländer handhaben nicht nur Geräteschuppen, sondern auch andere Bauten im Garten recht großzügig. So ist eine Geräteschuppen-Baugenehmigung in NRW erst ab 75 Kubikmetern Innenmaß notwendig.

Geräteschuppen: Abstand zum Nachbarn

Bei deinem Projekt im Garten informierst du dich zunächst zum Thema, wie groß Geräteschuppen ohne Genehmigung sein dürfen. Darüber hinaus sind weitere Auflagen zu beachten. Klärungsbedarf gibt es vor allem zu den beiden folgenden Fragen.

Wie nah darf ein Geräteschuppen an der Grundstücksgrenze stehen?

Direkt an die Grundstücksgrenze zu bauen, ist bei einem Geräteschuppen oft eine zweckmäßige Lösung. Doch deine Entscheidungsfreiheit wird hier durch die Musterbauordnung begrenzt – gemäß § 6 MBO Abs. 8 darfst du nur dann direkt an eine Grundstücksgrenze bauen, wenn sich die sogenannte Drei-Meter-Regel anwenden lässt. Sie sieht vor, dass ein Abstand nicht nötig ist, vorausgesetzt, der Geräteschuppen oder ähnliche Gartengebäude sind nicht länger als neun Meter und die Wand zum Nachbargrundstück nicht höher als drei Meter. Ist das nicht der Fall, ist ein Mindestabstand von drei Metern einzuhalten.

Wie weit muss ein Geräteschuppen vom Nachbargrundstück entfernt sein?

Was für Grundstücksgrenzen im Allgemeinen gilt, gilt natürlich auch für Geräteschuppen und Nachbargrenze. Mit kleinen Geräteschuppen oder einem Geräteschrank hast du hier viel Freiheit bei der Aufstellung. Die Musterbauordnung mit ihrer bundesweiten Gültigkeit regelt auch die Themen:
 

Wie groß darf ein Geräteschuppen im Kleingarten sein?

Kleingartenanlagen unterliegen dem bundesweit gültigen Kleingartengesetz. Dies bildet den Rahmen, wie es die Vereine dann handhaben, ist sehr individuell. Strikte Vorgaben gibt es für Gartenhäuser, die Lauben. Die Größe und Platzierung eines Gerätehauses erfragst du am besten beim Kleingartenverein oder entnimmst die Angaben der Satzung.

Genehmigungen für Gartenhäuser und Geräteschuppen-Vorschriften: Frag dein Bauamt!

Der Umgang mit Bauprojekten wird in den Grundzügen von den Bundesländern geregelt, doch einzelne Kommunen haben zusätzlich ihre eigenen Auflagen und Vorschriften. Letztlich ist ausschlaggebend, was du hier erfährst. Die Verantwortlichen an deinem Wohnort bzw. in deiner Gemeinde können dir definitive Antworten auf wichtige und unmittelbare Fragen geben. Dabei erfährst du viel zu den Kosten und Abläufen bei der Planung und beim Bau deines Gartenhauses sowie zu zukünftig aufkommenden Fragen wie der Besteuerung.

Was kostet eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus?

Wie tief du für eine Baugenehmigung fürs Gartenhaus in die Tasche greifen musst, hängt von der Größe des Häuschens und dessen Warenwert ab. Einige Hundert Euro können es leicht werden. Ist der Antrag gestellt, kannst du damit rechnen, dass die Genehmigung innerhalb von vier bis sechs Wochen erteilt wird. Wird zusätzlich ein Gutachten erforderlich, etwa für die Statik, kostet dies natürlich extra.

Gibt es eine Grundsteuer für Geräteschuppen und Gartenhaus?

Die 2019 beschlossene Reform der Grundsteuer greift ab 2025. Als Besitzer eines eigenen Gartens musst du dann auch dein Gartenhaus, einen Geräteschuppen oder ein Gewächshaus als Gebäudefläche angeben. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn alle auf dem Grundstück stehenden Gebäude eine Fläche von weniger als 30 Quadratmetern zusammenbringen.

Baugenehmigung: Geräteschuppen oder Gartenhaus korrekt planen und ausführen

Nach diesem ersten Überblick ist dir klar: Es gibt zwar durchaus Vorschriften zu beachten, doch die Angaben der Landesbauordnungen, ergänzt um die Information deiner Gemeinde, sind in der Regel klar und eindeutig. Gerade für ein liebevoll ausgestattetes Traumgartenhaus lohnen sich die Beachtung der Bauvorschriften und eine korrekte Baugenehmigung.

Du bist damit auf der sicheren Seite, wahrst die gebotenen Distanzen zum Nachbarn und bringst die Voraussetzungen mit, dein Fleckchen im Grünen angemessen zu versichern. Ist das Gartenhaus fertig, kannst du den Aufenthalt darin unbeschwert genießen – das gleiche gilt für Gewächshäuser und Geräteschuppen.

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