
Gartenhäuser zum Wohnen
Leben im Grünen – was ist erlaubt, was wird gebraucht?
Ein wirklich einladendes, gemütliches Gartenhaus macht den vier Wänden im Hauptgebäude schnell Konkurrenz. Dank liebevoller Gestaltung und hochwertiger Ausstattung sind manche Gartenhäuser zum Wohnen wie geschaffen – vor allem, wenn es Wasser und Strom gibt. Doch darf man im Gartenhaus übernachten? Und wenn ja, sind Genehmigungen notwendig? Wir erläutern hier, wie bewohnbare Gartenhäuser genutzt werden können.
Im Gartenhaus übernachten: alle Aspekte rund um bewohnbare Gartenhäuser
Dein wohnliches Gartenhaus im eigenen Garten oder auf einer Kleingartenparzelle ist so gut gelungen, dass du vielleicht gar nicht mehr weg willst. Auch Freunde und Gäste schätzen die Atmosphäre in dem Häuschen im Grünen, vielleicht trägst du dich sogar mit dem Gedanken, nicht nur selbst im Gartenhaus zu übernachten, sondern das kleine Gebäude über kürzere oder längere Zeiträume zu vermieten. Dabei tun sich zwei große Fragen auf:
- Was braucht es für ein Gartenhaus zum Wohnen?
- Ist das Wohnen im Gartenhaus erlaubt – und unter welchen Umständen?
Wohn-Gartenhäuser ausstatten mit allen Annehmlichkeiten
Damit Gartenhäuser zum Wohnen geeignet sind, müssen sie vor allem ans Stromnetz angeschlossen sein, fließendes Wasser und einen Abwasseranschluss mitbringen. Licht, eine Kochnische und ein Bad mit WC sind für Wohngebäude nun einmal die Grundausstattung, im Winter ist eine Heizung ein deutlicher Pluspunkt.
Auch die Größe und Aufteilung des Gartenhauses spielen eine Rolle: Es sollte der Anzahl der Bewohner angemessen sein, damit ein gewisser Lebenskomfort gewährleistet ist, eine ansprechende Einrichtung und zweckmäßige Ordnungssysteme aufweisen.
All das ist mit erheblichem Aufwand verbunden, aber machbar. Es lohnt sich vor allem, wenn du den Wohnraum im Hauptgebäude auf diese Weise erweiterst und Platz für Kinder oder Gäste schaffen möchtest.
Gartenhäuser einrichten
Gartenhaus-Ordnungssystem
Bewohnbare Gartenhäuser – das sagt der Gesetzgeber
So schön der Traum vom Leben im (eigenen) Garten ist: Das letzte Wort hat der Gesetzgeber. Denn sowohl an das Gebäude als auch an den Ort, an dem es aufgestellt ist, werden Anforderungen gestellt. Die unterscheiden sich nicht nur je nach Bundesland, sondern oft sogar von Gemeinde zu Gemeinde und müssen beim Bauamt erfragt werden.
- Grundsätzliche Baugenehmigung: Sicher ist, dass Gartenhäuser zum Wohnen – mit Bad, Küche und Heizung, einem Aufenthalts- und Schlafraum – eine Baugenehmigung benötigen. Diese kann durch eine Umwidmung eines vorhandenen Gebäudes eingeholt werden oder durch die Genehmigung eines geplanten Neubaus. Das allerdings gelingt nur, wenn die Zone, in der der Garten sich befindet, als Wohnbereich ausgewiesen ist. Gründliche Informationen einzuziehen, am besten schriftlich, ist in jedem Fall ratsam – vor allem, wenn du mit dem Gedanken spielst, das Gartenhaus sogar zum Erstwohnsitz zu erklären.
- Höhere Sicherheit und kostspieligere Ausstattung: Wird die Genehmigung für die Wohnraumnutzung erteilt, greifen sofort höhere Anforderungen an Feuer- und Schallschutz, Dämmung und Entwässerung im Gartenhaus. Die damit verbundenen Kosten berechnest du besser schon im Vorfeld, um abzuwägen, ob sich das Projekt lohnt.
- Kleingartenanlagen als No-Go: Steht dein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage, kannst du dauerhaftes Wohnen weitgehend ausschließen – eine Laube mit ihren maximal 24 m² Grundfläche darf die Ausstattung eines bewohnbaren Gartenhauses nicht aufweisen. Die meisten Kleingartenvereine handhaben gelegentliche Übernachtungen recht tolerant, stehen dem dauerhaften Wohnen jedoch kritisch oder ablehnend gegenüber.
Zeitweise im Gartenhaus wohnen – mit Genehmigung kein Problem
Eine Baugenehmigung für dein Gartenhaus samt der Ausstattung, die es „wohnlich“ im juristischen Sinne macht, kann sinnvoll sein. Das gilt vor allem dann, wenn du das Gartenhaus zeitweise vermieten möchtest oder häufig Gäste hast. Anders als das „dauerhafte Wohnen“, also die Nutzung als Erstwohnsitz samt entsprechender Anmeldung, ist diese Verwendung akzeptiert. Eine Schwachstelle kann die Zustimmung oder Ablehnung der Nachbarn darstellen, falls sich diese durch das Kommen und Gehen in deinem Garten gestört fühlen – ebenfalls ein Thema, das du vorher sondieren solltest.
Gartenhäuser zum gelegentlichen Schlafen herzurichten, ist sicherlich die einfachste Lösung. Sie bietet sich an, wenn Bad und Küche im Hauptgebäude genutzt werden können. Mit einer Stromversorgung oder Solarleuchten, gemütlichen Möbeln und flexiblen Schlafplätzen ausgestattet, kannst du selbst die Nacht im Garten verbringen oder das Häuschen bei Bedarf anderen anbieten – ohne dafür allzu tief in die Tasche greifen und zahlreiche Genehmigungen beibringen zu müssen. Doch auch Wohn-Gartenhäuser, die keine Wünsche offenlassen, beispielsweise für die Kinder, kannst du im Garten verwirklichen.
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