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Kopfhörer beim Autofahren & im Straßenverkehr

Kopfhörer beim Autofahren & im Straßenverkehr

Kopfhörer im Straßenverkehr: Was ist zu beachten?

Ob auf dem Weg ins Büro oder in der Freizeit: Unterwegs Musik oder Audiobooks zu hören, entspannt und sorgt für gute Laune. Am besten ist der Sound natürlich mit Kopfhörern. Doch was ist, wenn du Kopfhörer beim Autofahren nutzen möchtest? Und wie sieht es bei Kopfhörern unter dem Motorradhelm aus? Was erlaubt ist und was du beachten solltest, erfährst du hier.

Allgemeines zu Kopfhörern im Straßenverkehr

Ganz gleich, ob du mit dem Auto, dem Motorrad oder dem Fahrrad unterwegs bist: Die Benutzung von Kopfhörern ist während der Fahrt nicht grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch einige Dinge zu beachten:

  • In StVO § 23 Absatz 1 steht dazu: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“
  • Außerdem wird in StVO § 23 Absatz 1a ergänzt, dass ein elektronisches Gerät nicht in die Hand genommen und gehalten werden darf. Darüber hinaus muss dessen Bedienung möglich sein, ohne den Blick längere Zeit von der Straße zu nehmen.

Sind diese Bedingungen erfüllt, darfst du Kopfhörer prinzipiell verwenden. Das bedeutet etwa, dass die Lautstärke nicht so hoch sein darf, dass sie die Umgebungsgeräusche übertönt. Außerdem muss sich beispielsweise das Smartphone in einer Halterung befinden. Das Gleiche gilt ebenso bei der Benutzung eines Headsets.

Allerdings ist von Kopfhörern im Straßenverkehr trotzdem abzuraten. Im Folgenden gehen wir genauer auf Gefahren und mögliche Probleme mit der Versicherung ein.

Kopfhörer beim Autofahren

In modernen Autos sind Umgebungsgeräusche aufgrund der Schallisolierung von Haus aus schwieriger wahrzunehmen. Beim Einsatz von Kopfhörern ist im Auto deshalb besondere Vorsicht geboten. Die Lautstärke darf nicht zu hoch sein, weil Musik & Co. dann wichtige Außengeräusche übertönen. Falls du wegen Kopfhörern beim Autofahren andere Verkehrsteilnehmer gefährdest, wird ein Bußgeld fällig.

Außerdem solltest du Kopfhörer zum Autofahren wählen, die möglichst wenig der Umgebungsgeräusche abschirmen. Ungeeignet sind große Over-Ear-Kopfhörer, die die komplette Ohrmuschel umhüllen. Ähnlich ungünstig sind In-Ear-Kopfhörer, die im Gehörgang sitzen. Am besten eignen sich Half-in-Ear-Modelle, auch bekannt als Earbuds, die sich in die Ohrmuschel hängen lassen. Ebenfalls hilfreich ist es, die Kopfhörer nur auf einer Seite zu tragen.

Doch selbst, wenn du all das beachtest: Bei einem Unfall bekommst du automatisch eine Mitschuld zugewiesen. Und das kann bedeuten, dass deine Haftpflichtversicherung nur einen Teil des verursachten Schadens übernimmt. Der Einsatz von Kopfhörern im Auto bringt also ein enormes finanzielles Risiko mit sich.

Kopfhörer unter dem Motorradhelm

Auf motorisierten Zweirädern gilt im Prinzip genau das Gleiche wie beim Autofahren. Die wichtigsten Regeln: Verwende Kopfhörer, die Außengeräusche wenig abschirmen, und stelle die Lautstärke niedrig ein. Lenkt dich beispielsweise die Musik zu stark ab, droht bei einer Verkehrsgefährdung ein Bußgeld.

Ein mögliches Bußgeld stellt aber nicht das einzige Risiko dar – und auch nicht das größte: Trägst du Kopfhörer unter dem Motorradhelm, wird es bei einem Unfall problematisch. Du erhältst automatisch eine Teilschuld und musst möglicherweise einen Teil des verursachen Schadens selbst tragen.

Kopfhörer auf dem Fahrrad

Besonders hoch ist die Gefahr durch zu laute oder abschirmende Kopfhörer, wenn du mit dem Fahrrad unterwegs bist. Wie Motorradfahrer hast du keine Knautschzone. Gleichzeitig bist du langsamer und wirst leichter übersehen. Umso wichtiger ist es, selbst die Umgebung ungestört zu erfassen – und Kopfhörer können dabei hinderlich sein. Darüber hinaus droht ein Bußgeld, wenn du durch dein Verhalten den Verkehr gefährdest.

Und was ist im Schadensfall? Bei Unfällen zwischen Autofahrern und Radfahrern bekommen Autofahrer automatisch eine Teilschuld von 20 bis 25 Prozent zugewiesen. Das gilt sogar dann, wenn der Unfall allein vom Fahrradfahrer verursacht wurde. Damit tragen die Gerichte der allgemeinen Betriebsgefahr eines Autos Rechnung. Aber: Beim Radfahren mit Kopfhörer bekommst du ebenfalls eine Teilschuld, sodass du im ungünstigsten Fall die komplette Schuld trägst.

Kopfhörer auf dem Fahrrad

Kopfhörer bei Fußgängern

Bist du zu Fuß unterwegs, kommt es stark auf die Umgebung an. In einer verkehrsreichen Innenstadt bergen Kopfhörer ein vergleichsweise großes Risiko. Anders sieht es etwa in einem Park aus, in dem weder Autos noch Motorräder fahren.

Sei dir allerdings bewusst, dass du zum Beispiel beim Joggen durch die Kopfhörer das Klingeln von Radfahrern schlechter hörst. Die Lautstärke sollte auch hier keinesfalls zu hoch sein. Übrigens: Hier liest du mehr zu Kopfhörern für Sport & Fitness.

Kopfhörer im Straßenverkehr: keine gute Idee

Obwohl Kopfhörer im Straßenverkehr nicht generell verboten sind, solltest du also lieber darauf verzichten. Denn ob mit Kopfhörern unter dem Helm, im Auto oder auf dem Fahrrad: Das Unfallrisiko steigt und im Ernstfall droht eine Mitschuld mit finanziellen Konsequenzen.

Grundsätzlich tabu sind im Straßenverkehr natürlich Kopfhörer mit eingeschalteter Geräuschunterdrückung. Es gibt jedoch Situationen, in denen diese Funktion sehr sinnvoll ist: Erfahre beispielsweise mehr über Kopfhörer zum Schlafen in unserem Ratgeber:

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