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Rasenmäher versichern

Rasenmäher versichern

Rechtliches zu Rasentraktoren & Co.

Muss man einen Rasenmäher versichern? Diese Frage stellt sich oft bei Aufsitzrasenmähern und den etwas größeren Rasentraktoren. Hier erfährst du mehr zur Rechtslage. Außerdem klären wir, unter welchen Bedingungen du mit diesen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen darfst.

INFO:

Bitte beachte, dass der folgende Artikel die rechtliche Lage im April 2024 darstellt. Diese kann sich durch Gesetzesänderungen in Zukunft ändern. Bis vor Kurzem war eine Versicherungspflicht für Rasenmäher im Gespräch. Diese Pläne wurden durch einen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 21. Februar 2024 vorerst verworfen. Trotzdem empfehlen wir, sich beim Kauf eines Mähers zur Sicherheit zeitnah über Anpassungen zu informieren.

Einsatzbereich: Wo darf man mit einem Rasentraktor fahren?

Du möchtest einen Aufsitzmäher oder Rasentraktor im öffentlichen Straßenverkehr bewegen? Dazu gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) genaue Vorschriften:

  • Hat das Modell eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 10 km/h, darfst du nur auf dem Gehweg.
  • Ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit höher als 10 km/h, musst du auf der Straße.

Im zweiten Fall gelten natürlich die üblichen Einschränkungen – etwa, dass Schnellstraßen und Autobahnen tabu sind.

ACHTUNG:

Falls das Fahrzeug bauartbedingt schneller als 6 km/h ist, brauchst du noch eine amtliche Betriebserlaubnis des TÜV. Diese setzt eine vollständige Beleuchtung nach StVO mit Scheinwerfern, Rücklichtern, Bremslichtern und Blinkern voraus. Dazu gesellen sich eine Hinterradbremse und eine eindeutige Serien- und Fahrgestellnummer. Von Haus aus erfüllen die meisten Rasentraktoren diese Bedingungen nicht komplett.

Die Lösung, wenn du außerhalb deines Grundstücks fahren, aber das Gerät nicht aufrüsten möchtest: Wähle ein Modell mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 6 km/h.

Rasentraktoren: Welche Rasenmäher müssen versichert werden?

Sowohl Rasentraktoren als auch kleinere Aufsitzmäher zählen rechtlich als selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Für diese gilt:

  • Bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h ist keine Versicherung notwendig.
  • Das Gleiche gilt für Modelle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h. Du brauchst keine Versicherung. Falls du jedoch eine private Haftpflichtversicherung hast, deckt diese entsprechende Schäden oft ab. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

Erst bei einem bauartbedingten Höchsttempo von mehr als 20 km/h ist laut Gesetz eine eigene Haftpflichtversicherung für die selbstfahrende Arbeitsmaschine vorgeschrieben. In diesem Fall brauchst du auch ein Nummernschild. Allerdings fahren Aufsitzmäher und Rasentraktoren für den privaten Einsatz normalerweise nicht über 20 km/h. Es ist also in der Regel nicht erforderlich, solche Rasenmäher zu versichern.

Aber selbst, wenn sie nicht vorgeschrieben ist, ist eine Haftpflichtversicherung stark zu empfehlen. Sie übernimmt auch andere Schäden neben solchen mit dem Rasenmäher. Bei dieser Versicherung sind die Kosten überschaubar – und eine gute Investition angesichts des Risikos potenziell ruinöser Schäden.

Falls du nicht versichert bist, haftest du persönlich, wenn du mit deinem Rasenmäher einen Unfall verursachst. Dabei können gerade Personenschäden schwindelerregende Höhen erreichen. Ein entsprechendes Risiko ist unabhängig vom Typ des Mähers immer vorhanden – egal, ob du ihn nur in deinem Garten oder auch außerhalb des Grundstücks bewegst.

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Brauche ich einen Führerschein für den Rasentraktor?

Zu guter Letzt stellt sich noch die Frage, ob du einen Führerschein benötigst, wenn du Rasentraktoren & Co. im Straßenverkehr bewegst. Auch dazu gibt es wiederum eine klare Vorschrift: Falls das selbstfahrende Arbeitsgerät schneller als 6 km/h ist, brauchst du einen Führerschein der Klasse L. Er ist als „kleiner Traktorführerschein“ bekannt. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf dabei maximal 40 km/h betragen.

Du hast schon einen normalen Autoführerschein der Klasse B? In diesem Fall musst du den kleinen Traktorführerschein nicht zusätzlich machen: Der Führerschein Klasse L ist in der Klasse B enthalten.

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